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Aktuelles | 23.10.2014

Altenpflegeumlage: Belastung je Punkt steigt auf 0,00485 Euro

Die Belastung für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2015 beträgt 0,00485 Euro pro Punkt. Das verkündete das zuständige Landesministerium (MGEPA) am Donnerstag. Pflegedienste erhalten in diesen Tagen ihre Bescheide zur Umlage.

Grund für die Erhöhung ist die nochmals gestiegene Zahl der Auszubildenden in der Pflege und die ebenfalls gestiegene Höhe der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung. Den mit der Umsetzung des Umlageverfahrens betrauten Landschaftsverbänden zufolge wuchs die Zahl der Altenpflegeschüler in Nordrhein-Westfalen zwischen Anfang 2013 und Anfang 2014 um fast 20 Prozent auf 15.246 an.

Auf den ambulanten Bereich entfallen rund 87 Millionen der insgesamt 312 Millionen Euro Ausgleichsmasse. Umgelegt auf die Gesamtzahl der Punkte errechnet sich für ambulante Pflegedienste die oben genannte Belastung. Der Wert steigt damit im Vergleich zum laufenden Jahr um fast ein Drittel. Damit fällt die Steigerung noch größer aus als im vergangenen Jahr. Für 2014 hatte sie von 0,00300 auf 0,00369 Euro pro Punkt zugenommen.

Refinanzierung: Beschluss noch offen

Der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen muss nun die Refinanzierung über den Punktwert beschließen. Darüber wird in der nächsten Sitzung am 21. November entschieden. Der neue Punktwertaufschlag gilt dann vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres. Sobald der Punktwertzuschlag steht, wird der LfK seine Mitglieder unverzüglich unterrichten und die entsprechenden Arbeitshilfen für Pflegedienste im <link internal-link internal link in current>Downloadbereich aktualisieren.

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge zum 1. Januar 2015 neu verhandeln, berücksichtigen beim Erstellen ihrer neuen Preisliste außerdem ihren neuen Punktwert.