Aktuelles | 05.03.2012
Altenpflegeumlage: Landschaftsverbände verlängern Frist zur Datenabgabe bis 31. März
Die Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen haben die Frist zur Abgabe der Erhebungsdaten für die Altenpflegeumlage wie angekündigt bis zum 31. März verlängert. Bis zu diesem Datum müssen die Daten aller ambulanten Pflegedienste in NRW in einer speziellen Online-Datenbank erfasst sein.
Unter http://pfad.mgepa.nrw.de können sich Pflegedienste seit Februar mit einem individuellen Startcode einloggen und für das Umlageverfahren registrieren. Ab dem 1. Juli muss jede Pflegeeinrichtung in Nordrhein-Westfalen, die vor dem 1. April 2011 einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI mit den Pflegekassen geschlossen hat, einen Ausgleich für Ausbildungskosten zahlen. Die Beitragshöhe wird auf Grundlage der erhobenen Daten für jeden Pflegedienst individuell festgelegt.
Genügend Zeit einplanen: Datenerfassung in zwei Schritten
Da viele Einrichtungen aufgrund der verwendeten Software zur Datenerhebung und des engen Zeitfensters bis ursprünglich 1. März ihre Daten nicht rechtzeitig in das System der Landschaftsverbände einpflegen konnten, haben diese die Abgabefrist nun verlängert. Trotzdem sollten Pflegedienste nicht zu lange mit dem Ausfüllen des Datenbogens warten - das Abfrageverfahren ist zeitintensiv.
Denn der Abfrageprozess besteht aus zwei Schritten: Zunächst werden Basisdaten des Pflegedienstes wie Name und Adresse abgefragt. Am Ende dieses Schrittes schickt der Pflegedienst einen Mantelbogen unterschrieben und abgestempelt per Post an seinen zuständigen Landschaftsverband, der die Daten nochmals prüft und dem Pflegedienst daraufhin ein Passwort zuteilt. Mit diesem loggt der Pflegedienst sich für den zweiten Schritt der Abfrage ins System ein und füllt den Fragebogen aus. Mit Postweg und Prüfung der Daten kann dieses Verfahren durchaus zehn Tage und länger in Anspruch nehmen.
Landschaftsverbände dürfen Angaben schätzen
Sollten die Daten eines Pflegedienstes bis zum 31. März nicht bei seinem Landschaftsverband eingegangen sein, so ist dieser berechtigt, die erforderlichen Angaben aufgrund von Schätzungen verbindlich festzulegen. Die Landschaftsverbände weisen daher in einem Schreiben noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sich auch Einrichtungen, die bislang nicht zur Altenpflegeumlage angeschrieben wurden, an dem Verfahren beteiligen müssen. Pflegedienste, die diesbezüglich keine Post erhalten haben, sollten sich daher schnellstmöglich mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe bzw. dem Landschaftsverband Rheinland in Kontakt setzen.
Mehrere Einrichtungen unter einer E-Mail-Adresse: Ab Mitte März registrieren
Die Landschaftsverbände weisen aktuell außerdem darauf hin, dass es zur Zeit noch keine Möglichkeit gibt, mehrere Einrichtungen unter einer gemeinsamen E-Mail-Adresse (zum Beispiel eines Trägers) zu registrieren. Diese Möglichkeit soll ab dem 12. März im Online-System eingerichtet werden.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Pflegedienste bei der zentralen Hotline unter 0231 / 22 24 38 88 sowie auf den Internetseiten der Landschaftsverbände Westfalen-Lippe bzw. Rheinland und im Online-System zur Datenabfrage.
Eine Anleitung zum Ausfüllen des Abfragebogens sowie die Antworten auf wichtige Fragen zur Altenpflegeumlage finden LfK-Mitglieder außerdem in den Februar-Ausgaben der LfK-Mitgliederzeitschrift "AmPuls" und des Infobriefs "LfK-Aktuell".