Aktuelles | 23.02.2010
Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen
Für viele ambulante Pflegedienste ist es häufig schwierig, die Vorgaben des Arbeitsschutzes in ihrem Betrieb umzusetzen. Um sie dabei noch besser zu unterstützen, hat der LfK eine Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) geschlossen und so für sie ein maßgeschneidertes und praxisnahes Angebot entwickelt, das über die LfK Weiterbildungsgesellschaft realisiert wird.
Was beinhaltet das neue Angebot?
Das neue Modell sieht vor, dass Sie als Unternehmer an einer halbtägigen Schulung teilnehmen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Arbeitsschutz. Auch eine von Ihnen bestimmte Leitungskraft kann diese Aufgabe übernehmen. Nach dieser Fortbildung wissen Sie genau, welche Anforderungen in Ihrem Betrieb noch nicht erfüllt sind und welche Maßnahmen Sie ergreifen und umsetzen sollten. Mit der neuen Schulung nehmen Sie an der sogenannten Alternativbetreuung für Firmen mit bis zu 50 Mitarbeitern durch die BGW teil.
Was sind Ihre Vorteile?
- Anders als bei der Regelbetreuung wird keine feste Stundenzahl für die Betreuung durch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte vorgegeben. Pauschale jährliche Kosten entfallen.
- In der Schulung werden Ihnen umfassende praxisnahe Informationen vermittelt, die speziell für Pflegedienste aufbereitet werden.
- Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer, Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt wird optimiert - Leistungen werden erst bei weiterem Bedarf, zum Beispiel wenn zusätzliches Expertenwissen erforderlich ist, eingekauft und bezahlt. Denn nach erfolgreich absolvierter Fortbildung übernehmen Sie als Arbeitgeber selbst die Aufgabe, gesundheitliche Gefährdungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen einzuleiten. Nach fünf Jahren müssen Sie zu einer Auffrischungsschulung. Dort erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen im Arbeitsschutz und bekommen Impulse, um den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb weiter zu gestalten.
- Sie gelten gegenüber der BGW als arbeitsschutzrechtlich betreut und Routinebesuche der Aufsichtsbehörden entfallen.
- Sie müssen sich nicht um die Meldung als betreutes Unternehmen an die BGW kümmern. Das erledigen wir für Sie.
Einmalig in Deutschland: Arbeitsschutz als Zusatzmodul im PDL-Kurs
Die Schulung zum Arbeitsschutz kann auch als Zusatz-Modul zu der klassischen Ausbildung als Pflegedienstleitung (PDL) absolviert werden. Voraussetzung ist, dass Sie als Arbeitgeber diese Aufgaben Ihrer künftigen PDL übertragen haben. Diese Modul-Lösung ist neu und wird zum ersten Mal in Deutschland angeboten.
Schulung "Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen"
Termine:
26.2.2010 in Köln (ausgebucht); 21.5.2010 in Münster; 2.7.2010 in Köln; 23.9.2010 in Oberhausen
18.11.2010 in Köln
Mehr Informationen: Rubrik "Seminare" > Button "Vollprogramm", S. 16 oder unter der Rufnummer: 0221 / 88 88 55 16.
"Arbeitsschutz im Pflegedienst selbst sicherstellen als Zusatzmodul im PDL-Kurs
Information: Rubrik "Seminare" > Button "Vollprogramm", S. 34 oder unter der Rufnummer: 0221 / 88 88 55 16.