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Aktuelles | 14.06.2017

Berufsanerkennung: Anträge aus dem Gesundheitsbereich dominieren

Ein Großteil der Anträge auf die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses wird weiterhin für Berufe aus dem Gesundheitsbereich gestellt. Das geht aus dem Evaluationsbericht zum Anerkennungsgesetz hervor, der Anfang Juni veröffentlicht wurde.

Laut dem <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de media evaluationsbericht_2017_interval_iwak.pdf _blank>Bericht stieg die Zahl der Anträge bei den medizinischen Gesundheitsberufen von 8.568 im Jahr 2012 auf 14.124 im Jahr 2015 an. Insgesamt machte der Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers rund ein Viertel aller gestellten Anträge aus. Im Jahr 2015 gingen erstmals mehr Neuanträge für diesen Beruf ein als für den Arztberuf.

Dabei werden die meisten Anträge ohne Auflagen anerkannt, bei manchen wird die Anerkennung nach dem Absolvieren einer Ausgleichsmaßnahme ausgesprochen. Für die Anerkennung sind bei den Gesundheitsberufen die einzelnen Länder zuständig.

Die Dauer der Bearbeitung ist dabei zumindest statistisch relativ gleich geblieben: Fast 83 Prozent der beschiedenen Verfahren dauerten im Jahr 2015 weniger als vier Monate. Gleichzeitig gibt der Bericht zu, dass die Anerkennungsstellen der Länder angesichts der Vielzahl von Anträgen häufig überfordert seien. Es müsse hier eine „höhere Priorität der ausreichenden Personalausstattung“ eingeräumt werden.

„Vor allem in Berufen mit hohem Fachkräftebedarf, wie zum Beispiel im Bereich der Pflege oder in der Elektrobranche, ist die Berufsanerkennung ein wichtiges Element, um bestehenden Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen“, sagte <link https: www.bmbf.de de prof-dr-johanna-wanka-178.html _blank bmbf>Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, anlässlich des <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de html de _blank>Kabinettsbeschlusses zum Anerkennungsgesetz 2017.

Mit dem <link https: www.anerkennung-in-deutschland.de media anerkennungsgesetz.pdf _blank anerkennungsgesetz>Anerkennungsgesetz hatte Deutschland im Jahr 2012 einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Prüfung ausländischer Qualifikationen geschaffen – unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Gesetz sollte die Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen, qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessern und die gesteuerte Zuwanderung stärken.