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Aktuelles | 12.07.2024

Bewerber aus dem Ausland: Zugang zur Ausbildung in NRW erleichtert

In Nordrhein-Westfalen sollen ausländische Bewerber aus mehreren Ländern künftig leichter eine Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen beginnen können. Dafür hat das Land nun die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.

Bewerber aus dem Ausland müssen ihren Schulabschluss anerkennen lassen, wenn sie eine Ausbildung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf absolvieren wollen. Für Ausbildungsinteressenten aus den Ländern Algerien, Indien, Iran, Marokko, Tunesien, Türkei und aus der Ukraine hat die NRW-Landesregierung nun das Verfahren einfacher gestaltet.

Bewerber mit bestimmten Schulzeugnissen können in Zukunft die Gleichwertigkeit ihres Schulabschlusses mit dem für die Ausbildung benötigten Schulabschluss der Sekundarstufe I grundsätzlich ohne Einzelfallprüfung nachweisen, so das NRW-Gesundheitsministerium. Grundlage dafür bildet eine Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Köln, die in NRW für die Anerkennung der Abschlüsse bis zur Fachoberschulreife zuständig ist. Das bedeutet, dass die Schulabschlüsse dieser Bewerber mit Vorlage der übersetzten Zeugnisse sowie der Allgemeinverfügung als gleichwertig mit der deutschen Fachoberschulreife gelten, ohne dass eine weitere behördliche Bescheinigung für NRW notwendig ist.

Voraberkennung für Bewerber aus anderen Ländern möglich

Bewerben sich Personen aus anderen Ländern um eine solche Ausbildung, können die Schulen der Pflege- und Gesundheitsfachberufe außerdem ab sofort eine Vorabanerkennung von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I beantragen. Die Erleichterungen gelten ausschließlich für Ausbildungen in Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzung für den Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung ist der Nachweis einer zehnjährigen Schulbildung. Daneben müssen Bewerber vor Ausbildungsbeginn ihre Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung sowie bestimmte Sprachkenntnisse nachweisen.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Details zu der neuen Regelung finden Interessierte hier auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln.