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Politik | 16.06.2023

Bundesrat lässt Pflegereform passieren

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung das vom Bundestag erst kürzlich beschlossene Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) gebilligt. Er fordert allerdings weitere Reformen, um die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftssicher aufzustellen.

Das PUEG will unter anderem die Situation in der häuslichen Pflege verbessern und pflegende Angehörige entlasten. Zudem enthält es unter anderem Bestandteile zur Stärkung der professionell Pflegenden, zur Digitalisierung und zur Notfallversorgung.

So sollen beispielsweise die Sach- und Geldleistungen für zu Hause versorgte Pflegebedürftige zum Jahreswechsel steigen und später in einem an die allgemeine Preisentwicklung angepassten Maße dynamisiert werden. Für die stationäre Pflege sieht das PUEG vor, die Eigenanteile der Pflegebedürftigen weiter zu reduzieren.

Entlastungsbudget

Ab Juli 2025 sollen die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege in einem so genannten Entlastungsbudget zusammengefasst werden, das flexibel einsetzbar sein soll. Insgesamt steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 dafür dann ein Budget in Höhe von 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.

Finanziert werden sollen die steigenden Leistungen durch eine Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung bereits ab Juli 2023. Die Beitragshöhe soll künftig nach Kinderzahl differenzieren. Für kinderlose Versicherte beträgt der Pflegebeitragssatz künftig vier Prozent.

Mehr zu den Inhalten der Pflegereform lesen LfK-Mitglieder in der Juni-Ausgabe der Verbandszeitschrift AmPuls.