Aktuelles | 31.01.2012
Downloadbereich: Leitfaden zur Verordnung häuslicher Krankenpflege aktualisiert
Der LfK hat seinen Leitfaden zur Verordnung und Genehmigung häuslicher Krankenpflege auf den neuesten Stand gebracht. Die praktische Nachschlaghilfe für ambulante Pflegedienste umfasst nun auch eine aktuelle Definition zum Begriff der Häuslichkeit. Mitglieder finden das PDF-Dokument nach wie vor im Downloadbereich der LfK-Homepage unter der Rubrik <a href="http://download.lfk-online.de/2-Dokumente/30-Vertr%E4ge-mit-Krankenkassen.html" target="_blank">"Verträge mit Krankenkassen"</a>.
Der Leitfaden beantwortet auf neun Seiten die wichtigsten Fragen rund um die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP). Er soll Pflegediensten dazu dienen, den Durchblick bei der Ausstellung der HKP-Verordnung und der Genehmigung von Leistungen zu behalten. Als Grundlage wurden die häufigsten Fragen von LfK-Mitgliedern an der LfK-Hotline herangezogen. Hat der behandelnde Arzt die Verordnung korrekt ausgestellt? Was kann ich tun, wenn eine Leistung abgelehnt wird?
Mit ständigen Aktualisierungen halten die LfK-Pflegeexperten den Leitfaden stets auf dem neuesten Stand. Aktuell hinzugekommen sind detaillierte Erläuterungen darüber, wo häusliche Krankenpflege erbracht werden darf. Hier hatten sich bei einer Verhandlung vor dem Bundessozialgericht Ende 2011 neue Anhaltspunkte ergeben: Der Anspruch eines Versicherten auf HKP umfasst nicht nur den eigenen Haushalt und sonstige geeignete Orte wie Schulen oder Arbeitsstätten, sondern kann sich im Einzelfall auch auf Einrichtungen der Behindertenhilfe erstrecken. Der LfK-Leitfaden zeigt auf, wie Pflegedienste in solchen Fällen mit rechtlich unklaren Situationen umgehen und ihre Patienten beraten können