Aktuelles | 09.06.2010
Einigung der Gesundheitsminister: Patienten erhalten EU-weite Gesundheitsversorgung
EU-Bürger sollen künftig frei entscheiden können, in welchem EU-Mitgliedsstaat sie sich bei einer Erkrankung behandeln lassen wollen. Darauf haben sich jetzt die Gesundheitsminister der EU-Länder in Luxemburg nach langem Streit geeinigt.
Eine geplante Richtlinie zur Verbesserung der Patientenmobilität in Europa soll jetzt erstmals festschreiben, zu welchen Bedingungen sich Europäer in einem anderen EU-Mitgliedstaat behandeln lassen können. Demnach sollen die Patienten die Kosten für Behandlungen im EU-Ausland von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen können. Für deutsche Patienten wird sich nicht viel ändern. Denn im deutschen Recht ist bereits seit 2004 klargestellt, dass Versicherte sich auch im EU-Ausland behandeln lassen können und dafür Kostenerstattung nach den in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften erhalten.
Zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, die Deutschland im Rat vertrat, begrüßte die Einigung: Für deutsche Ärzte und Krankenhäuser biete die geplante Richtlinie große Chancen. Auch der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) im EU-Parlament Dr. Peter Liese äußerte sich positiv zu der geplanten Regelung: "Die deutschen Anbieter im Gesundheitswesen können von der Richtlinie profitieren, da unser Gesundheitssystem im europäischen Vergleich gut ist. Dadurch können zusätzliche Einnahmen durch Patienten aus anderen Ländern erzielt werden".
Der Richtlinienvorschlag soll nach der Sommerpause in zweiter Lesung im Europäischen Parlament verhandelt werden. Wird dort eine Einigung erzielt, müssten die Mitgliedstaaten den Richtlinienvorschlag noch in nationales Recht umsetzen.