Aktuelles | 01.07.2010
Einsicht in Patientendokumentationen durch die Deutsche BKK: LfK entwickelt Muster-Antwort
Zahlreiche Mitglieder haben den LfK in den vergangenen Tagen darauf hingewiesen, dass die Deutsche BKK sie in einem Schreiben darüber informiert, zukünftig die Leistung der häuslichen Krankenpflege ihrer Versicherten überprüfen zu wollen.
Ziel dieses Vorhabens sei es festzustellen, ob die Versorgung der Patienten optimiert werden kann. Dazu sollen die Patienten durch professionelle Pflegefachkräfte mit verwaltungstechnischem Hintergrundwissen zu Hause besucht werden.
Gleichzeitig fordert die Krankenkasse die Pflegedienste auf, ihr bestimmte Unterlagen, wie zum Beispiel Wunddokumentationen oder Medikamentenpläne, zu übersenden.
Dieses Vorgehen ist aus Sicht des LfK nicht rechtens. Der Pflegedienst ist zu einer Übermittlung medizinischer Daten der Pflegebedürftigen gegenüber den Kassen weder befugt noch verpflichtet. Auf Nachfrage des LfK bei der zuständigen Stelle der Deutschen BKK in Stuttgart wurde die Rechtsauffassung des LfK bestätigt. Die Deutsche BKK hat die Textstelle in ihrem Schreiben zur Übersendung der medizinischen Unterlagen als fehlerhaft erkannt. Von einer Zusendung der Unterlagen seitens der Pflegedienste wird abgesehen.
Dennoch hat der LfK für seine Mitgliedsbetriebe eine Muster-Antwort entwickelt, in dem die Deutsche BKK deutlich auf ihre rechtswidrige Forderung hingewiesen wird. Das Musterschreiben finden Sie im geschlossenen Download-Bereich unter der Rubrik "Datenschutz".