Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Pflege | 23.03.2023

Folgeverordnung per Video und Telefon möglich

Seit Mitte des Monats können Ärzte und Psychotherapeuten Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege regelhaft per Videosprechstunde ausstellen. Auch telefonisch soll dieser Schritt nun möglich sein.

Der entsprechende Beschluss zur Anpassung der Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-Richtlinie) trat am 11. März in Kraft, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte bereits Mitte Januar in einem entsprechenden Beschluss festgelegt, dass die Leistung künftig regelhaft möglich sein soll (siehe LfK-Aktuell 01/2023). Ursprünglich hatte der G-BA jedoch erst für Herbst 2023 mit Inkrafttreten der neuen Regelung gerechnet.

Nun dürfen Ärzte und Psychotherapeuten bereits früher Folgeverordnungen für die häusliche Krankenpflege verordnen. Voraussetzung ist, dass der Patient der Praxis bekannt und bereits zuvor persönlich untersucht worden ist. Eine Folgeverordnung kann zudem per Telefon ausgestellt werden, wenn dem Arzt oder Therapeuten alle relevanten Informationen vorliegen.

Abholung weiterhin nötig

Für Pflegedienste ändert sich laut Aussage der KV Nordrhein aufgrund des neuen Verfahrens nichts am bisherigen Vorgehen: Entweder wird die Verordnung vom Arzt verschickt oder vom Pflegedienst oder den Angehörigen beim Arzt abgeholt. Für den Pflegedienst bringt die neue Regelung daher keine Zeit- oder Aufwandsersparnis mit sich.

Neben Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege hatte der G-BA auch die Verordnungen für medizinische Rehabilitation sowie Folgeverordnungen für Heilmittel für das neue Verfahren ausgewählt. Bei diesen Regelungen steht das Inkrafttreten jedoch noch aus.