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Service | 17.10.2019

Formular für Beratungsbesuche wird aktualisiert

Nachdem der GKV-Spitzenverband eine Stellungnahme zu den Zeitangaben auf dem neuen Formular für Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI abgegeben hat, soll Pflegediensten ab Freitag auch eine entsprechend geänderte Datei zur Verfügung stehen.

Das kündigte der <link https: www.gkv-spitzenverband.de startseite startseite.jsp _blank gkv-spitzenverband>GKV-Spitzenverband gegenüber dem LfK und anderen Leistungserbringerverbänden an. Das neue Formular soll ab dem 18. Oktober auf der <link https: www.gkv-spitzenverband.de pflegeversicherung richtlinien_vereinbarungen_formulare richtlinien_vereinbarungen_formulare.jsp _blank gkv-spitzenverband>Internetseite des GKV-Spitzenverbands zur Verfügung stehen und von allen Pflegediensten für Beratungseinsätze nach <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_11 __37.html _blank>§ 37 Absatz 3 SGB XI genutzt werden.

Erst kürzlich hatte der GKV-Spitzenverband klargestellt, dass Anfangs- und Endzeiten bei diesen Beratungsbesuchen nur dann dokumentiert werden müssen, wenn eine zeitbezogene Vergütung vereinbart ist (der LfK berichtete in der <link>LfK-App). Das ist in Nordrhein-Westfalen nicht der Fall. Im Formular findet sich deshalb nun eine entsprechende Fußnote. Zusätzlich wurde die Eingabe der Versicherungsnummer erleichtert.

Das neue Formular war vom GKV-Spitzenverband seit Juli zur Verfügung gestellt worden. Im Vergleich zur davor genutzten Version fragt es deutlich umfangreichere und detailliertere Angaben ab.

Der LfK hat für seine Mitglieder einen Leitfaden erstellt, der Ratschläge und Beispiele für das Vorgehen bei der Beratung sowie bei der Formulierung der Einträge liefert. Die überarbeitete Version, die auch auf die Änderungen bezüglich der Zeiterfassung eingeht, ist bereits im <link>LfK-Downloadbereich abrufbar.