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Pflege | 09.10.2014

Häusliche Krankenpflege: Aktualisierte Richtlinie tritt in Kraft

Krankenhausärzte können ab sofort häusliche Krankenpflege für die Dauer von fünf Arbeitstagen verordnen, wenn Patienten aus dem Krankenhaus entlassen werden. Diese Regelung enthält die aktualisierte Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege, die nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger jetzt in Kraft getreten ist.

Foto: G-BA

Ziel der Neuregelung sei es, den Betroffenen mehr Zeit zu geben, um einen reibungslosen Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung zu organisieren, so der <link https: www.g-ba.de _blank external-link-new-window external link in new>Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der <link https: www.g-ba.de downloads _blank external-link-new-window external link in new>Beschlussbegründung. Bisher lag die Grenze bei drei Werktagen. Die alte Regelung hatte es Patienten und Angehörigen schwer gemacht, bei Entlassungen nahe zum Wochenende oder zu gesetzlichen Feiertagen eine zeitnahe Anschlussversorgung sicherzustellen.

Eine zweite Änderung betrifft die Weitergabe von Informationen zwischen Krankenhaus und behandelndem Arzt. Ab sofort ist der Krankenhausarzt verpflichtet, den weiterbehandelnden Arzt noch vor der Entlassung über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege zu informieren.

Die Neufassung der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie finden LfK-Mitglieder im <link http: www.lfk-online.de downloads dokumente verordnungen_richtlinien.html _blank external-link-new-window external link in new>Downloadbereich.