Aktuelles | 28.07.2017
Investitionskostenförderung: Antragsfrist verschiebt sich auf März 2018
Einen gewaltigen Fristaufschub gab das neue Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun für die Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste bekannt: Die Anträge für das Förderjahr 2018 müssen statt Ende August nun erst bis zum 1. März 2018 gestellt werden.

Nach mehrmaliger Nachfrage des LfK verschickte das <link https: www.mais.nrw _blank mags>MAGS am heutigen Freitag eine entsprechende Mitteilung an alle beteiligten Verbände und Behörden. Grund für die deutliche Verlängerung der Antragsfrist ist eine Verzögerung bei der Überprüfung der Berechnungsmaßstäbe für die künftige Förderung.
„Das MAGS hat daher entschieden von der durch <link https: recht.nrw.de lmi owa _blank apg-durchführungsverordnung>§ 35 Abs. 3 APG DVO verliehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Frist des <link https: recht.nrw.de lmi owa _blank apg-durchführungsverordnung>§ 25 Absatz 1 Satz 2 APG DVO für die Antragstellung für das Förderjahr 2018 abweichend zu bestimmen“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums.
Das bis zu den Landtagswahlen in diesem Jahr zuständige Ministerium plante bereits seit 2015 eine veränderte Berechnung und Antragstellung für die <link https: www.mgepa.nrw.de pflege rechtsgrundlagen_2014 _blank>Investitionskostenförderung. Das neue Berechnungsschema führt allerdings ersten Analysen zufolge dazu, dass viele Pflegedienste besser, viele aber auch schlechter dastehen als zuvor. Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, hatte das alte Landesministerium die Änderung bereits einmal verschoben und Anfang 2017 erneut Daten erhoben. Deren Auswertung dauert derzeit noch an.
Der LfK hatte wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das neue Verfahren für viele Pflegedienste negative Auswirkungen haben könnte, und sich für ein Verschieben der Frist eingesetzt. Sobald alle Einzelheiten des künftigen Berechnungsschemas geklärt und mögliche Ungerechtigkeiten bei der Zuteilung der Investitionskostenförderung ausgeräumt sind, wird der LfK für seine Mitglieder wieder <link>entsprechende Arbeitshilfen zur Vorbereitung und korrekten Antragstellung zur Verfügung stellen.