Service | 02.08.2023
Jetzt ansehen: „LfK-Kompakt“ zu den neuen SGB XI-Vergütungen
Pflegedienste in NRW, die sich an die „Tarife“ TVöD, VPD, AVR-Caritas und BAT-KF anlehnen und ihre Vergütungen zum Jahreswechsel 2022 / 2023 nicht gesteigert haben, können dies nach einer Einigung mit den Pflegekassen im SGB XI-Bereich nun tun. Der LfK präsentiert alle wichtigen Informationen in einer neuen Ausgabe seines Kurzvideoformats „LfK-Kompakt“.

In der aktuellen Ausgabe der Sendung erläutern LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß und seine Stellvertreterin und Verbandsjustiziarin Anke Willers-Kaul die Details der neuen Vereinbarungen mit den Pflegekassen auf Landesebene. Sie richten sich an die nordrhein-westfälischen Pflegedienste, die ihre Beschäftigten in Anlehnung an die „Tarife“ TVöD, VPD, AVR-Caritas und BAT-KF entlohnen und deren vorige Vergütungsvereinbarung bereits das Laufzeitende erreicht hat.
In knapp 20 Minuten erfahren die Zuschauer alles Wichtige zum Thema sowie über die verschiedenen Varianten bezüglich der so genannten Inflationsausgleichsprämie (IAP). Der LfK bietet seinen Mitgliedern neben umfassenden Informationen wie üblich Arbeitshilfen und Vorlagen an, um die Steigerung reibungslos durchzuführen.
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