Politik | 17.10.2014
Kabinettsbeschluss: Pflegezeit kommt
Wer Angehörige pflegen muss, soll künftig dafür eine bezahlte Auszeit nehmen können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf für das Pflegezeitgesetz.

Bis zu zehn Tage sollen Arbeitnehmer ähnlich wie bei Kinderkrankengeld künftig mit Lohnfortzahlung pausieren können, um sich um einen plötzlichen Pflegefall in der Familie zu kümmern. So soll die Berufstätigkeit besser mit einer Pflegesituation vereinbart werden können. Zu den Anspruchsberechtigten sollen auch unverheiratete Paare zählen.
Zusätzlich soll das Gesetz einen Rechtsanspruch dafür schaffen, als Arbeitnehmer wegen der Pflege eines Angehörigen für bis zu zwei Jahre seine Arbeitszeit zu reduzieren. Das fehlende Gehalt soll während dieser Zeitspanne durch ein zinsloses Darlehen aufgestockt werden können.
Nach Ansicht von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig kann das Gesetz bereits Anfang 2015 zusammen mit dem 1. Pflegestärkungsgesetz in Kraft treten. Die Kosten von rund 100 Millionen Euro sollen durch die Beitragserhöhung der Pflegeversicherung aufgefangen werden. Der Lohnersatz soll pro Fall bis zu 90 Prozent des Nettogehalts betragen.