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Aktuelles | 21.09.2016

Kassen wollen Versicherte ab Oktober über Pflegegrad informieren

Pflegebedürftige sollen bis November dieses Jahres ihren künftigen Pflegegrad nach der Pflegereform zum Januar 2017 erfahren. Das verlautete Mitte September aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Die Versicherungen wollen demnach im Oktober damit beginnen, ihre pflegebedürftigen Versicherten über die Umstellung durch das <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegestaerkungsgesetze pflegestaerkungsgesetz-ii.html _blank psg>Zweite Pflegestärkungsgesetz und die damit verbundene Eingraduierung in einen der <link http: www.bmg.bund.de themen pflege pflegestaerkungsgesetze fragen-und-antworten-zum-psg-ii.html _blank faq psg>fünf neuen Pflegegrade zu informieren.

Mit der Einführung von Pflegegraden soll zum Jahreswechsel vor allem dem Umstand begegnet werden, dass das derzeitige System der Pflegestufen Menschen mit demenziellen Erkrankungen nur ungenügend berücksichtigt. Das <link http: www.bmg.bund.de themen pflege.html _blank bmg>BMG geht davon aus, dass durch die Gesetzesänderung insgesamt rund eine halbe Million Menschen mehr von Leistungen der Pflegeversicherung profitieren können.

Pflegebedürftige mit Pflegestufe, die aufgrund demenzieller Erkrankungen eine eingeschränkte Alltagskompetenz aufweisen, erhalten bei der Eingraduierung automatisch einen höheren Pflegegrad – für sie greift der so genannte <link http: www.fokus-pflegerecht.de pflegereform-2016-2017-psg-ii ueberleitung-pflegestufen-2017 _blank>doppelte Stufensprung. Pflegebedürftige mit rein körperlichen Einschränkungen werden aus ihrer Pflegestufe per „einfachem Stufensprung“ in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet.

Wer mit dem zugewiesenen Pflegegrad nicht einverstanden ist, kann ab Januar eine erneute Begutachtung durch den <link https: www.pflegebegutachtung.de versicherte informationen-zur-pflegebegutachtung.html _blank mdk>Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beantragen – eine Schlechterstellung schließt der Gesetzgeber in jedem Fall aus.