Noch Fragen? 0221 / 88 88 55-0

Politik | 02.10.2014

Landtag verabschiedet „GEPA NRW“

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch in der zweiten Lesung die lang erwartete Reform des Landespflegerechts verabschiedet. Das neue „GEPA NRW“ fasst das ehemalige Landespflegegesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz zusammen.

Die Vertreter aus dem stationären Sektor im Land hatten bis zuletzt wegen des konsequenten Grundsatzes „ambulant vor stationär“ gegen das neue Gesetz protestiert. Das GEPA NRW sieht für die stationären Einrichtungen <link http: www.mgepa.nrw.de ministerium presse pressemitteilungsarchiv pm2014 pm20141001a index.php _blank external-link-new-window>gravierende Änderungen bei der Förderung von Investitionskosten vor.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens verfolgt mit dem <link http: www.mgepa.nrw.de mediapool pdf ministerium aufgaben_und_organisation mgepa_flyer_20140323.pdf _blank external-link-new-window gepa>GEPA NRW unter anderem den Quartiersgedanken weiter. So soll es künftig leichter werden, Wohngemeinschaften für Senioren zu gründen.