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Pflege | 02.02.2018

LfK zum MDS-Qualitätsbericht: „Ergebnisse müssen eingeordnet werden“

Weniger Verunsicherung für die Verbraucher, mehr Deutlichkeit bei der Darstellung von Ergebnissen: Der LfK mahnt angesichts der Präsentation des MDS zu den Ergebnissen von Abrechnungsprüfungen zu einem vorsichtigen Umgang mit Zahlen.

Laut <link https: www.mds-ev.de presse pressemitteilungen neueste-pressemitteilungen _blank mds>MDS fielen die im Herbst 2016 eingeführten Abrechnungsprüfungen für fast zwei Drittel der überprüften ambulanten Pflegedienste ohne Beanstandungen aus. Damit hatten mehr als ein Drittel der Dienste eine oder mehrere Auffälligkeiten zu verzeichnen. Das klinge auch in den Ohren der Experten zunächst einmal nach viel, findet <link https: www.lfk-online.de kontakt ansprechpartner _blank>Christoph Treiß, Geschäftsführer des LfK.

„Man muss allerdings die Begrifflichkeiten im Auge behalten: Eine Auffälligkeit ist nicht gleich eine Falschabrechnung und schon gar kein Betrug“, erläutert er in einer am Donnerstag veröffentlichten <link https: www.lfk-online.de presse pressemitteilungen detailansicht pflegeverband_lfk_zu_abrechnungspruefungen_im_mds_qualitaetsbericht_ergebnisse_muessen_eingeordnet_we.html _blank lfk-pressemitteilung>Pressemitteilung des Pflegeverbands LfK. Ein Blick auf die Zahlen des MDS zeigt: Nur in wenigen Fällen waren Leistungen nachweislich gar nicht oder seltener erbracht worden, als es die Rechnung angab. Dies kam im Bereich der Grundpflegeleistungen, die nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) von der Pflegekasse zu tragen sind, bei 56 bzw. 61 von 5.884 Pflegebedürftigen vor – einer Größenordnung von jeweils gerade einmal einem Prozent.

„Natürlich ist jeder Betrugsfall einer zu viel und schadet dem Ruf einer ganzen Branche“, sagte der LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß anlässlich der Vorstellung des <link https: www.mds-ev.de uploads media downloads _5._pflegequalitaetsbericht_des_mds.pdf _blank pflege-qualitätsbericht des>5. Pflege-Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbands (MDS). „Es ist daher dem MDS nicht anzulasten, dass er die entsprechenden Zahlen veröffentlicht. Allerdings sollte gleichzeitig eine Einordnung stattfinden, denn ohne das nötige Hintergrundwissen führen solche Berichte lediglich zu mehr Verunsicherung gerade bei Pflegebedürftigen.“