Aktuelles | 30.01.2009
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: Bericht des Pflegebeirats ab sofort im Download-Bereich abrufbar
Fünf Pflegestufen und ein neues Instrument zur Begutachtung schlägt der Pflegebeirat in einem Gutachten vor, das jetzt in Berlin an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben wurde. In seinem Bericht macht das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium Vorschläge für eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und für ein neues, praxistaugliches Begutachtungsverfahren.
Grundlage für das geplante Verfahren bildet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.
Schon seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen kritisiert. Besonders der Bedarf demenzkranker Menschen an allgemeiner Betreuung wurde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten. Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten.
In seinem Bericht schlägt der Beirat einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit vor, bei dem der Grad der Selbständigkeit der Patienten und nicht der Zeitaufwand für die einzelnen Verrichtungen im Vordergrund steht.
Das Gremium wird voraussichtlich im Mai eine "Matrize" für die Realisierung seiner Vorschläge vorstellen. Agenturberichten zufolge will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Debatte über eine Fortsetzung der Pflegereform - und somit über die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit - noch vor der Bundestagswahl im September in Gang setzen. Nach dieser Planung soll mit der Gesetzgebung in der nächsten Legislatur-Periode begonnen werden.
Den Bericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs finden LfK-Mitglieder im geschützten Download-Bereich unter der Rubrik "Begutachtung".