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Politik | 20.02.2017

Neues Heil- und Hilfsmittelgesetz verabschiedet

Der Bundestag hat vergangene Woche ein Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung verabschiedet. Der Bund erhofft sich dadurch mehr Qualität und Transparenz bei der Versorgung.

Das <link http: www.bundesgesundheitsministerium.de ministerium meldungen februar hhvg.html _blank bmg>Gesetz soll bereits im März in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, dass bei Entscheidungen für bestimmte Produkte neben finanziellen künftig auch qualitative Aspekte eine Rolle spielen, wenn die Kranken- und Pflegekassen eine Versorgung <link https: www.gesetze-im-internet.de sgb_5 __127.html _blank>ausschreiben. In der Vergangenheit hatte es zahlreiche Klagen von Patienten und Pflegebedürftigen gegeben, weil die gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen nur Produkte genehmigten, die oft den qualitativen Anforderungen nicht genügten. Vor allem bei Inkontinenzartikeln für Patienten mit Blasenschwäche war dies der Fall.

Die Kassen werden durch das Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen zuschlagsfreien Hilfsmitteln einzuräumen. Zudem sollen sie die Betroffenen besser über ihre Rechte bei der Hilfsmittelversorgung aufklären und Informationen zu den Leistungsansprüchen im Internet bereithalten.

Neben den Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Gehhilfen zielt das Gesetz außerdem auf eine verbesserte Versorgung mit Heilmitteln ab. Dazu zählen therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie oder medizinische Fußpflege. Diese Leistungen sollen künftig besser vergütet werden – auch, um die entsprechenden Berufsbilder attraktiver zu machen.