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Pflege | 17.01.2024

Pflegebegutachtung bei Krisen: MD ergänzt Richtlinien

Die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit in Krisensituationen ist das Thema eines neuen Kapitels der geänderten Begutachtungsrichtlinien für den Medizinischen Dienst (MD), die jetzt in Kraft getreten sind.

Der Medizinische Dienst Bund hat die Richtlinien um ein neues Kapitel ergänzt, um bei Pandemien und in weiteren Krisensituationen von nationaler und regionaler Tragweite flexibler reagieren zu können. Die Ergänzung der Richtlinien geschieht auf der Grundlage des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Mit diesem Gesetz wurde 2023 erstmals die Möglichkeit geschaffen, in bestimmten Fallkonstellationen eine Pflegebegutachtung in Form eines strukturierten Telefoninterviews durchzuführen.

Die Ergänzungen finden sich im neuen Kapitel 3.4. Alle anderen Kapitel der Richtlinien sind unverändert geblieben. Nach der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit sind die Begutachtungsrichtlinien jetzt in Kraft getreten. Die neue Fassung der Richtlinien kann von der Internetseite des MD Bund heruntergeladen werden.