Politik | 17.10.2014
Pflegereform und GEPA NRW: Neue Gesetze für 2015
Zum Herbst kommt Bewegung in die Pflegepolitik: Während das „GEPA NRW“ nach der Verkündung im Gesetzesblatt endgültig in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist, hat der Deutsche Bundestag am Freitag in zweiter und dritter Lesung das erste Pflegestärkungsgesetz beschlossen.

Nun steht für den ersten Teil der umfassenden Pflegereform noch der Entscheid im Bundesrat aus. Zuletzt hatte der Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestages einige kleine, aber möglicherweise entscheidende <link http: dipbt.bundestag.de doc btd _blank external-link-new-window pflegestärkungsgesetz>Änderungen erfahren.
So sollen die monatlichen Zuschläge für Bewohner von ambulant betreuten Wohngruppen leicht auf 205 Euro erhöht und ausgeweitet werden. Bereits ab zwei Bewohnern soll der Anspruch greifen. Ebenfalls positiv: Die Summe des ambulanten Sachleistungsanspruchs, der für Betreuungsleistungen aufgewendet werden darf, beträgt jetzt 40 statt der ursprünglich 50 Prozent. Und eine kleine, aber bedeutende Umformulierung könnte an anderer Stelle dazu führen, dass die Option der Zeitvergütung für Pflegeleistungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
GEPA NRW bringt Änderungen
Auf Landesebene war das <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker external-link-new-window nrw>neue Gesetz – mit vollem Namen „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ bereits am Mittwoch in Kraft getreten. Es fasst das ehemalige Landespflegegesetz und das Wohn- und Teilhabegesetz zusammen. Wichtige Änderungen betreffen hier unter anderem Tagespflege-Einrichtungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Mehr dazu lesen LfK-Mitglieder in der November-Ausgabe der Pflegezeitschrift <link internal-link internal link in current>AmPuls.