Aktuelles | 25.06.2009
Pflegeverband LfK zur Prüfung ambulanter Dienste durch die Stiftung Warentest:
<b>"Veraltete Datenbasis, kein valides Verfahren zur Messung der Pflegequalität" </b> Köln - Die Stiftung Warentest hat die Pflege- und Beratungsleistung von ambulanten Diensten in Mülheim an der Ruhr überprüft. Neben einer verdeckten Untersuchung der Beratungsqualität wurden hierbei auch die Ergebnisse bereits durchgeführter Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) herangezogen. Scharfe Kritik an diesem Vorhaben äußerte heute in Köln der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LfK).
"Die Stiftung Warentest verfügt nicht über die notwendige Fachkompetenz, die genutzten Daten stammen aus 2008 und das ganze Vorhaben entspricht offensichtlich nicht den Vorgaben, die nach der letzten Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes bundeseinheitlich entwickelt wurden. Das ganze Projekt klingt wie Wilder Westen",
so Christoph Treiß, Geschäftsführer des LfK. "Alle - auch die Stiftung Warentest - wären gut beraten, wenn sie auf die Veröffentlichung von Pflegequalität nach diesen neuen Vorgaben warten würden. Denn diese wurde unter anderem auch deshalb entwickelt, damit Laien die Qualitätsprüfungsberichte verstehen können und damit die erhobenen Prüfungsergebnisse möglichst genau bewertet und dargestellt werden."
In der aktuellen Untersuchung wurden 21 ambulante Pflegedienste aus Mülheim an der Ruhr kontrolliert. Veröffentlicht wurden die Resultate in der Zeitschrift "test"- der Stiftung Warentest. Dabei wurden die Ergebnisse der Untersuchung in einer "test"-Bewertung zusammengefasst.
Wichtiger Schwerpunkt der Untersuchung war die Pflegequalität. Um diese zu beurteilen, wurden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des MDK Nordrhein aus dem Jahr 2008 genutzt.
Die Untersuchung wurde in Kooperation mit dem MDS und dem MDK Nordrhein durchgeführt, die der Stiftung Warentest die Prüfungsergebnisse zur Verfügung gestellt haben. Hierzu sollten die Pflegedienste ihr Einverständnis erklären. Hat ein Pflegedienst der Verwendung der Daten nicht zugestimmt, wurden die Leser im "test"-Artikel explizit darüber informiert.
"Das klingt dann so, als ob der Pflegedienst etwas zu verbergen hat", kritisiert Treiß. "Der Pflegedienst hat aber nichts zu verbergen. Er will nur nicht, dass Daten veröffentlicht werden, die selbst Fachleute nicht immer einheitlich bewerten", so Treiß weiter.
Unabhängig davon, ob der Pflegedienst der Veröffentlichung seiner Prüfergebnisse zugestimmt hat, hat die Stiftung Warentest bei allen 21 Pflegediensten eine Beurteilung der Beratungsqualität durchgeführt. Geschulte Tester haben in verdeckter Beobachtung Kontakt mit den Pflege-Anbietern aufgenommen, um die Qualität des Erstberatungsgesprächs, der übereichten Unterlagen und der Pflegeverträge zu testen. Die Verträge zwischen Patient und Pflegedienst wurden einer rechtlichen Prüfung unterzogen.
"Mit Hinweis auf die neuen Vorgaben zur Veröffentlichung von Qualitätsberichten (§§ 114f. SGB XI), wonach bis Ende 2010 alle Pflegedienste mindestens einmal und ab dem Jahr 2011 regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr zu prüfen sind, haben wir unseren Mitgliedern von einer Teilnahme abgeraten.
Eine Parallel-Untersuchung durch die Stiftung Warentest zum derzeitigen Zeitpunkt ist unserer Ansicht nach nicht zielführend. Auch bringt die zusätzliche Untersuchung aufgrund von bereits überholten Prüfungs-Richtlinien wenig zur Transparenz der Qualität bei. Vielmehr ist es zu erwarten, dass diese eher zur Verunsicherung der Verbraucher im sensiblen Bereich der Alten- und Krankenpflege führen würde", so der Geschäftsführer des größten ambulanten Pflegeverbandes in NRW Christoph Treiß.