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Aktuelles | 23.03.2012

Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde an Kranken- und Altenpflegefachkräfte in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am vergangenen Mittwoch ist die neue Richtlinie zur Übertragung von Heilkunde an Kranken- und Altenpflegefachkräfte in Kraft getreten. Sie will Kranken- und Altenpflegefachkräfte ermöglichen, in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen heilkundliche Aufgaben zu übernehmen.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Mitte Februar grünes Licht gegeben. Sie ermöglicht die Einrichtung von Modellprojekten, in denen gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer gemeinsam die Übertragung von Heilkunde auf Alten- und Krankenpflegefachkräfte erproben können. Bis zur Übernahme in die Praxis könnten jedoch noch einige Jahre vergehen.

LfK-Mitglieder können die Richtlinie sowie eine zugehörige Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums im Downloadbereich in der Rubrik "Verordnungen / Richtlinien" herunterladen. Weitere Details zu den Inhalten der Richtlinie erfahren Pflegedienste außerdem ab Mitte April in der nächsten Ausgabe der LfK-Zeitschrift AmPuls.