Aktuelles | 31.07.2009
Schweinegrippe: Entschädigung bei Quarantäne
Wird ein Mitarbeiter eines Unternehmens vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, beispielsweise weil ein naher Angehöriger an Schweinegrippe erkrankt ist, so hat er einen Anspruch darauf, dass sein Lohn fortgezahlt wird. Nach dem Infektionsschutzgesetz kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung erstattet bekommen.
Hierzu ist es erforderlich, dass er einen entsprechenden Antrag stellt. Ansprechpartner hierfür sind die Entschädigungsstellen bei den Landschaftsverbänden im Rheinland und in Westfalen. Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Sachbearbeiters finden LfK-Mitglieder im Download-Bereich der LfK-Homepage unter der Rubrik Sonstiges.
Viele Gesundheitsämter haben Merkblätter zum Thema Verhaltensregeln für den ambulanten Pflegedienst im Pandemie-Fall entwickelt. Der LfK veröffentlicht beispielhaft das Merkblatt des Gesundheitsamtes Gütersloh ebenfalls unter der Rubrik Sonstiges im Download-Bereich.