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Pflege | 24.06.2013

Umfrage des Monats: Nur wenige Pflegedienste haben durch § 123 SGB XI Kunden hinzugewonnen

Neue Leistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz: Das verspricht seit Jahresbeginn der neue § 123 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Viele Betroffene können seitdem in größerem Umfang Pflegeleistungen einkaufen. Das bedeutet aber für die wenigsten Pflegedienste neue Grundpflege-Kunden, wie unsere Umfrage des Monats zeigt.

Fast zwei Drittel aller Umfrageteilnehmer auf <link internal-link internal link in current>www.lfk-online.de gaben an, als Pflegedienst durch die Einführung der verbesserten Pflegeleistungen für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 123 SGB XI seit Jahresanfang keine neuen Grundpflegekunden hinzu gewonnen zu haben. Bei weiteren 30 Prozent beläuft sich die Zahl von zusätzlichen Kunden – oft mit der „Pflegestufe 0“ – die Bedarf an Grundpflege anmeldeten, auf einen bis fünf.

Der Anteil derjenigen Pflegedienste, die durch die Neuregelungen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) tatsächlich sechs und mehr neue Grundpflegekunden aus dem Bereich der Leistungsbezieher mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gewinnen konnten, ist mit rund fünf Prozent verschwindend gering. Dabei rufen viele Betroffene nach der Beratung durch ihren Pflegedienst gerne mehr Leistungen ab, wie Pflegedienstinhaber Reiner Kreuels in der <link internal-link ampuls>Juni-Ausgabe der LfK-Mitgliederzeitschrift AmPuls berichtet. Pflegedienste, die aktiv darüber informieren, können so ihre Kundenzahl für Grundpflegeleistungen erhöhen.

Hintergrund: PNG stärkt Demenzerkrankte

Maßgeblich für die neuen Leistungsansprüche ist eine Regelung im PNG, das zu Jahresanfang in Kraft getreten war. Mit Einführung der „Pflegestufe 0“ haben auch Menschen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung, denen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine eingeschränkte Alltagskompetenz attestiert wurde.

Damit erhalten erstmals auch Personen, die beispielsweise an einer Demenzerkrankung leiden, Pflegeleistungen aus der Pflegekasse. Aufgrund der Krankenkassen-Daten wird davon ausgegangen, dass in Deutschland etwa 40.000 Menschen einen Anspruch auf solche Leistungen der „Pflegestufe 0“ haben.