Aktuelles | 07.02.2013
Zeitbezogene Vergütung: Kassen machen erneut Angebote
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen verschickt in diesen Tagen erneut Schreiben mit Angeboten für eine zeitbezogene Vergütung im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Der LfK rät seinen Mitgliedern weiterhin, nicht auf diese einseitigen Angebote einzugehen.

Seit Weiberfastnacht trudeln die Schreiben mit den Angeboten für eine zeitbezogene Vergütung und häusliche Betreuung bei Pflegediensten insbesondere im Zuständigkeitsbereich des BKK-Landesverbands Nordwest, der Bundesknappschaft und der AOK Rheinland-Hamburg ein. Darin erinnern die Kassen an das erste Schreiben von Ende November 2012, in dem sie bereits ein erstes Angebot unterbreitet hatten, und raten zum Abschluss der Vergütungsvereinbarung bzw. zum Einreichen der nötigen Unterlagen für Einzelverhandlungen.
LfK rät: Nicht unterschreiben!
Der LfK bleibt auch angesichts der erneuten Offensive der Kassen bei seinem Standpunkt und rät seinen Mitgliedern, nicht auf die Angebote einzugehen. Denn wie bereits mehrfach berichtet, muss bei der Festlegung der neuen Vergütungssätze auch das bestehende Leistungskomplexsystem berücksichtigt werden.
Der LfK hatte diesen Standpunkt zusammen mit allen anderen nordrhein-westfälischen Pflegeverbänden bereits <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker external-link-new-window>im Dezember in einem gemeinsamen Schreiben deutlich gemacht. Darin betonten sie ausdrücklich, dass kein Pflegedienst im Land in der Pflicht stehe, auf die Kassenangebote einzugehen. Die Verbände haben die Kassen bereits aufgefordert, die offenen Punkte auf Landesebene zu verhandeln.
Alle angeschriebenen Pflegedienste sollten die Angebote der Kassen daher weiterhin ablehnen und – falls noch nicht geschehen – ihrem Verband eine Vollmacht für die entsprechenden Einzelverhandlungen erteilen. Der LfK hat dazu entsprechende Musterschreiben erstellt, die sich im <link internal-link internal link in current>Downloadbereich in der Rubrik „Dokumente“ unter dem Stichwort „Verträge mit den Pflegekassen“ und „Ambulante Pflege“ herunterladen lassen. Die Musterantwort muss dabei an die jeweilige Kasse sowie als Zweitausfertigung an den Verband geschickt werden.