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Service | 05.10.2016

Zeitbezogener Durchführungs-/Leistungsnachweis ab sofort für Mitglieder verfügbar

Der neue Leistungsnachweis zur Abrechnung der zeitbezogenen Leistungen des LK 31 „Häusliche Betreuung“ steht LfK-Mitgliedern ab sofort zur Verfügung. Das Muster ist mit den Pflegekassen in Nordrhein-Westfalen bereits abgestimmt.

Seit Anfang Oktober können ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen Betreuungsleistungen des neuen Leistungskomplexes (LK) 31 auch nach Zeit abrechnen. Das entsprechende Formular finden LfK-Mitglieder <link https: www.lfk-online.de downloads dokumente vertraege_mit_pflegekassen ambulante_pflege.html _blank mit den pflegekassen ambulante>hier im passwortgeschützten Downloadbereich sowie im <link https: www.lfk-online.de downloads lfk_werkzeugkoffer _blank lfk-werkzeugkoffer>LfK-Werkzeugkoffer.

Einen ausführlichen Bericht zur Anwendung des neuen Durchführungs-/Leistungsnachweises veröffentlicht der LfK in der Oktober-Ausgabe der Verbandszeitschrift<link https: www.lfk-online.de downloads mediathek ampuls.html _blank ampuls> AmPuls, die Mitte des Monats erscheint.