Die neue PIN für die LfK-App gilt ab morgen. Wird die App ab dem 1. September gestartet, kann sie durch die neue PIN für die Nutzung freigeschaltet werden. Ohne PIN-Eingabe ist eine Nutzung der App nicht möglich. LfK-Mitglieder können schon jetzt die neue PIN online abrufen.
News-Archiv
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Am 31. August tritt die geänderte Allgemeinverfügung Pflege und Besuche (CoronaAVPflegeundBesuche) in Kraft. Darin wird nun – wie schon länger angekündigt – verbindlich die Corona-Testung bei Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen geregelt.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben angesichts der coronabedingten Einschränkungen ein finanziell gutes erstes Halbjahr 2020 erzielt. Dem Überschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro stehen allerdings Mindereinnahmen im Gesundheitsfonds gegenüber.

Wer ein Elektroauto erwerben will, erhält Zuschüsse durch den Bund – den so genannten „Umweltbonus“. Dieser wurde nun für einen begrenzten Zeitraum angehoben. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geändert.

Die von der Bundesregierung geplante Anwerbung ausländischer Pflegekräfte geht aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Krise nur schleppend voran. Medienberichten zufolge hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die laufenden Kampagnen in Mexiko und auf den Philippinen…

Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig stärker steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch.

Der LfK hat am Mittwoch seine dritte virtuelle LfK-Regionalveranstaltung abgehalten. Die Aufzeichnung zum Thema Vergütungsverhandlungen im SGB XI ist nun in der LfK-Mediathek und auf YouTube abrufbar.

Die Verbraucherzentrale NRW nimmt Vertriebsmethoden und Verbraucherfallen bei Treppenliften in einem neuen Projekt näher unter die Lupe. Sie ruft in diesem Zusammenhang alle Verbraucher zur Teilnahme an einer Online-Umfrage auf.

Die zuständige Bezirksregierung Münster hat die Frist für die Umlagemeldung zur neuen Pflegeberufeausbildung verlängert. Statt bis zum 15. Juli müssen alle Pflegebetriebe in Nordrhein-Westfalen ihre Meldung nun bis zum 22. Juli einreichen.

Pflegewissenschaftler haben den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ aktualisiert. Die Konsultationsfassung ist ab sofort online einsehbar.










