Pflege | 21.03.2016
Inkontinenzversorgung: GKV verschärft Vorgaben für die Qualität der Hilfsmittel
Der GKV-Spitzenverband hat die Qualitätsanforderungen an Hilfsmittel für Patienten mit Inkontinenz deutlich verschärft. Die Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis betreffen zentrale Kriterien wie Aufsauggeschwindigkeit und Rücknässewerte.

Nach massiver Kritik durch Patientenverbände und den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, <link http: www.patientenbeauftragter.de _blank patientenbeauftragter>Karl-Josef Laumann, hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen <link https: www.gkv-spitzenverband.de startseite startseite.jsp _blank gkv-spitzenverband>(GKV-Spitzenverband) die Vorgaben für die Qualität der aufsaugenden Inkontinenzhilfsmittel aktualisiert. Als weitere Qualitätskriterien wurden die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität der Produkte festgeschrieben. Im Ergebnis sollen minderwertige Produkte nach einer Übergangsfrist von einem Jahr aus dem <link https: hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de home.action _blank hilfsmittelverzeichnis>Hilfsmittelverzeichnis gestrichen werden.
Bundesweit nutzen 1,5 Millionen gesetzlich Versicherte regelmäßig medizinische Hilfsmittel dieser Art. Bisher wurde die Versorgung mit Inkontinenzauflagen von den Kassen öffentlich ausgeschrieben und an einen preisgünstigen Anbieter vergeben. Qualitätsvorgaben und der individuelle Bedarf des Betroffenen spielten dabei keine Rolle. Viele Patientenverbände <link http: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker detailansicht laumann-kassen-sollen-qualitaet-der-hilfsmittel-verbessern.html lfk-ticker>kritisierten, dass die Inkontinenzhilfsmittel ihre Saugfähigkeit nach kurzer Zeit verlören, die Versorgungsmenge zu gering sei und teilweise teure Aufzahlungen notwendig seien.
Diese Mängel sollen bald der Vergangenheit angehören, so der GKV-Spitzenverband bei der Vorstellung der neuen Qualitätsstandards. Von den rund 2.200 im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Hilfsmitteln werden nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbands über 600 Produkte nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr den Versicherten abgegeben werden dürfen.
Informationen zu den Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis hat der GKV-Spitzenverband auf seiner <link https: www.gkv-spitzenverband.de presse pressemitteilungen_und_statements pressemitteilung_357440.jsp _blank gkv-spitzenverband>Internetseite veröffentlicht.