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Politik | 21.12.2016

PSG III findet Zustimmung im Bundesrat

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem Dritten Pflegestärkungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist das finale Element der großen Pflegereform der Bundesregierung. Es kann somit wie geplant zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Das <link https: www.bundesgesundheitsministerium.de ministerium meldungen juni psg-iii-kabinett.html _blank>Gesetz beinhaltet neben der Einführung des neuen <link https: www.mds-ev.de themen pflegebeduerftigkeit-ab-2017 neuer-pflegebeduerftigkeitsbegriff.html _blank pflegebedürftigkeitsbegriff>Pflegebedürftigkeitsbegriffs im <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_12 index.html _blank>Zwölften Sozialgesetzbuch zum 1. Januar vor allem Regelungen zur kommunalen Beteiligung an der Pflege und Pflegeberatung. So sollen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten modellhaft Beratungsstellen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eingeführt werden.

Der Bundesrat warnte in diesem Zusammenhang vor steigenden Kosten für die Kommunen als Träger der Sozialhilfe. Die finanziellen Folgen des Gesetzes sollen ab dem kommenden Jahr auch aus diesem Grund wissenschaftlich erforscht werden.

Für Diskussion gesorgt hatte kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes außerdem ein Passus, den der Bundestag zuvor – auch auf Betreiben des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, <link http: www.patientenbeauftragter.de _blank patientenbeauftragter>Karl-Josef Laumann – eingefügt hatte. Er zielt auf eine bessere Bezahlung der Fach- und Hilfskräfte.