Politik | 02.12.2016
Bundestag verabschiedet Drittes Pflegestärkungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition das Dritte Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Damit werden unter anderem die Änderungen infolge der Pflegereform auch im Bereich des Sozialhilferechts eingeführt. Zudem soll das Gesetz die Rolle der Kommunen bei der Pflegeberatung stärken.

Mit dem dritten Gesetz zur Pflegereform <link http: www.bundesgesundheitsministerium.de presse pressemitteilungen psg-iii-verabschiedung-bt.html _blank>(PSG III) wird der neue Begriff von Pflegebedürftigkeit auch im Bereich der Sozialhilfe wirksam. Demnach gelten der Begriff und alle damit verbundenen <link http: www.bundesgesundheitsministerium.de _blank>Leistungsänderungen nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht nur für die Pflegeversicherung <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_11 _blank>(SGB XI), sondern auch für die Hilfe zur Pflege <link https: www.gesetze-im-internet.de sgb_12 _blank>(SGB XII). Wie bereits bekannt, enthält das Dritte Pflegestärkungsgesetz auch neue Regelungen zu Abrechnungsprüfungen in der ambulanten Pflege. So werden beispielsweise Kontrollen der Abrechnungsunterlagen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung <link http: www.mdk.de _blank mdk>(MDK) auch bei Pflegediensten möglich, die ausschließlich häusliche Krankenpflege erbringen.
Um die Pflegeberatung vor Ort auszubauen, sieht das Gesetz vor, den Kommunen ein Initiativrecht zur Schaffung von Pflegestützpunkten zu übertragen. Auch Modellprojekte für kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kommunen sind vorgesehen.
Das Dritte Pflegestärkungsgesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der <link http: www.bundesrat.de de homepage homepage-node.html _blank bundesrat>Bundesrat, der dem PSG III zustimmen muss, wird voraussichtlich am 16. Dezember 2016 über das Gesetz beraten.
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