Politik | 18.10.2016
PSG III: Kritik am Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat Vorwürfe zurückgewiesen, das geplante Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) belaste die Kommunen finanziell unverhältnismäßig stark. Im Bundesrat und zuletzt auch im Gesundheitsausschuss des Bundestags war der Gesetzentwurf kritisiert worden.

Foto: Deutscher Bundestag / Lichtblick / Achim Melde
Das <link http: www.bmg.bund.de ministerium meldungen psg-iii-kabinett.html _blank psg>PSG III führe zu Mehrausgaben und belaste die Kommunen vor allem in ihrer Funktion als Träger der <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_12 _blank>Sozialhilfe.
Die Länder forderten außerdem, das Leistungsrecht der <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_11 _blank>Pflege besser von dem der <link http: www.sozialgesetzbuch-sgb.de sgbxii _blank>Eingliederungshilfe abzugrenzen sowie den Kommunen mehr Autonomie zu gewähren.
Mit dem PSG III soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch im <link http: www.gesetze-im-internet.de sgb_12 _blank>Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) eingeführt werden. Die Bundesregierung will zudem die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen stärken. Das Gesetz soll wie Teile des <link http: www.bmg.bund.de ministerium meldungen pflegestaerkungsgesetz-ii.html _blank>PSG II zum Januar 2017 in Kraft treten. Die kommunalen Spitzenverbände <link http: www.bundestag.de _blank bundestag>bemängelten am vergangenen Montag im Gesundheitsausschuss, eine geordnete Umsetzung des Gesetzentwurfs sei in dieser kurzen Zeit kaum möglich.