Aktuelles | 23.06.2015
WTG: Meldefrist für Pflegeeinrichtungen verschoben
Gut eine Woche vor Ablauf der Frist zur Anzeige von ambulanten und teilstationären Pflegeangeboten bei den WTG-Behörden hat das zuständige Landesministerium MGEPA nun angekündigt, die Frist zu verschieben. Pflegedienste brauchen sich daher nicht bis zum 30. Juni anmelden. Nur für Einrichtungen in Düsseldorf gilt die Frist weiterhin.

Die Meldepflicht war im vergangenen Jahr mit Inkrafttreten des neuen <link https: recht.nrw.de lmi owa _blank external-link-new-window>Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) eingeführt worden. Ihr zufolge haben sich ambulante Pflegedienste, ambulante Betreuungsdienste, BeWo-Dienste, Einrichtungen des Servicewohnens, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen und anbieterverantwortete ambulante Wohngemeinschaften bis Ende des ersten Halbjahrs 2015 bei der zuständigen WTG-Behörde zu melden.
Jetzt ruderte das <link http: www.mgepa.nrw.de pflege index.php _blank external-link-new-window mgepa>MGEPA zurück: Mit Ausnahme der Stadt Düsseldorf hätten alle Kreise und kreisfreien Städte im Land erklärt, mit der Meldepflicht zu warten, bis das Land eine spezielle Software für die Erfassung bereitstelle. Diese befindet sich derzeit jedoch noch in der Entwicklung.
Der LfK hatte seine Mitglieder bereits in der vergangenen Woche noch einmal gesondert auf die Meldepflicht und ihre mögliche Aussetzung hingewiesen, mangels einer rechtsverbindlichen Erklärung des Ministeriums jedoch empfohlen, sich bei den WTG-Behörden zu melden. Einen Formulierungsvorschlag dazu finden Verbandsmitglieder im Downloadbereich. Eine <link http: www.mgepa.nrw.de mediapool pdf pflege heimaufsichten_2012_11_16.pdf _blank external-link-new-window>Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen WTG-Behörden lässt sich auf den Seiten des MGEPA einsehen.