Aktuelles | 30.11.2023
Pflegeberufeumlage: Punktwertzuschlag für 2024 steigt auf 0,00484 Euro
Gerade noch rechtzeitig für eine fristgerechte Information der Kunden hat der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen heute den Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Pflegeberufeumlage (PBU) für das Jahr 2024 bekanntgegeben. Er liegt bei 0,00484 Euro pro Punkt.

Der Grundsatzausschuss hatte zuvor rund vier Wochen auf die entsprechende Mitteilung der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Münster warten müssen, die erst gestern erschien. Der Aufschlag wird normalerweise Anfang des Monats bekanntgegeben und vom Grundsatzausschuss in seiner turnusgemäßen Sitzung beschlossen.
Mit dem aktuellen Wert steigt der Aufschlag gegenüber dem Vorjahreswert wieder um 18,34 Prozent gegenüber dem laufenden Jahr (0,00409 Euro pro Punkt) an. 2023 war das erste Jahr, in dem die „alte“ Altenpflegeumlage von den Einrichtungen nicht mehr gezahlt werden musste, da diese Ausbildungsform in diesem Jahr ausgelaufen ist und die Ausbildung für eventuelle „Nachzügler“ 2023 durch aufgebaute Reserven finanziert wurde.
Finanzierungsbedarf deutlich gestiegen
Insgesamt steigt der Finanzierungsbedarf für die Ausbildungsvergütungen 2024 landesweit um rund 18,54 Prozent auf insgesamt 1.683.370.566,66 Euro und damit auch die Summe der vom Bereich der Langzeitpflege aufzubringenden Kosten. Diese liegen mit 510.859.860,28 Euro bei rund 30 Prozent der Gesamtkosten, während die Krankenhäuser mit 963.527.644,94 Euro rund 57 Prozent der Summe tragen. Der Rest wird zu rund neun Prozent vom Land NRW (150.570.763,71 Euro) sowie von der gesetzlichen Pflegeversicherung (60.601.340,40 Euro) getragen.
Die Sektorenverteilung innerhalb des Bereichs der Langzeitpflege (ambulant / stationär) ändert sich dabei nur geringfügig: Auf den ambulanten Sektor entfielen für die aktuelle Berechnung 23,32 Prozent der in Vollzeitäquivalenten angegebenen Stellen; für die Berechnung des Punktwertaufschlags im laufenden Jahr waren es 23,58 Prozent. Auch die Summe aller abgerechneten Punkte in der ambulanten Pflege bleibt nahezu gleich (-0,17 Prozent).
Tagespflege: Individuelle Umlagebeträge
Für die teilstationären Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen wird der Wert für die Pflegeberufeumlage einrichtungsindividuell festgelegt. Er ist in der Anlage 3 im Abgabebescheid enthalten, den jede Tagespflege in NRW von der für die PBU zuständigen Bezirksregierung Münster erhält. „Die Bescheide kommen seit gestern in den Einrichtungen an“, berichtet LfK-Referentin Heike Nordmann, LfK-Referentin für Tagespflege. Zwar sei auch hier oftmals eine Steigerung der Abgabe um rund 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr festzustellen, aufgrund der individuellen Berechnungsgrundlage schwankten die Beträge hier jedoch im Vergleich zur ambulanten Pflege.
Internetrechner im LfK-Downloadbereich
Wie üblich löst der neue Punktwertaufschlag für Pflegedienste den alten Wert zum Jahreswechsel ab. Viele Pflegedienste müssen aufgrund der Tarifvergütungen dann ohnehin ihre Preise anpassen. Alle Einrichtungen sollten ihre Kunden rechtzeitig über die Preisänderung zum Jahreswechsel informieren. Für die Berechnung der neuen Preise steht allen Pflegediensten im LfK ab sofort ein entsprechender Internetrechner auf Excel-Basis im LfK-Downloadbereich zur Verfügung.
Tagespflegen müssen sich mit der Kundeninformation beeilen. Für sie gilt – anders als für Pflegedienste – eine gesetzliche Frist zur Kundeninformation vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise.
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- Arbeitshilfen zur Pflegeberufeumlage für Pflegedienste im LfK-Downloadbereich
- Arbeitshilfen für Tagespflegen im LfK-Downloadbereich für die Tagespflege (gesonderter Log-in erforderlich)