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Politik | 22.10.2015

Altenpflegeumlage: Höhe des Punktwertzuschlags beschlossen

Die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe haben die Höhe des Punktwertzuschlags zur Refinanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2016 festgelegt. Demnach beträgt der landesweit einheitliche Umlagebetrag 0,00488 Euro pro Punkt.

Der alte Aufschlag wird pünktlich zum 1. Januar 2016 von dem neuen abgelöst. Dieser wiederum gilt bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

Bei einem durchschnittlichen Punktwert von 0,04 zuzüglich der jeweiligen Refinanzierung beträgt die Änderung demnach lediglich 0,07 Prozent im Vergleich zum laufenden Jahr. „Wir begrüßen es sehr, dass es hierdurch zu keinen weiteren Belastungen der Pflegebedürftigen kommt und sehen uns mit diesem Ergebnis auch in unserer politischen Arbeit bestätigt“, kommentierte Christoph Treiß, Geschäftsführer des LfK, die Entscheidung der Landschaftsverbände. Der neue Umlagebetrag muss noch vom Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen bestätigt werden.

Tagespflege-Zuschlag steht ebenfalls fest

Die geplante Höhe des Refinanzierungszuschlags für Tagespflege-Einrichtungen wurde ebenfalls durch die Landschaftsverbände bekanntgegeben. Diese bleibt stabil bei 1,83 Euro pro Berechnungstag. Auch dieser Umlagebetrag muss vom zuständigen Grundsatzausschuss Anfang November endgültig beschlossen werden.