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Aktuelles | 18.04.2016

Altenpflegeumlage: Dateneingabe ab Mai möglich

Ambulante Pflegedienste müssen bis Ende Mai ihre Vorjahreszahlen zur Berechnung der Altenpflegeumlage an den zuständigen Landschaftsverband übermitteln. Allerdings ist die Eingabe der Daten im Internet derzeit noch nicht möglich.

Darauf wies der <link http: www.lvr.de de nav_main _blank lvr>Landschaftsverband Rheinland vergangene Woche in einem Gespräch mit dem LfK hin. Die Eingabemasken auf dem <link https: pfad.mgepa.nrw.de _blank pfad.web>Online-Portal PfAD.web stehen voraussichtlich ab Anfang Mai für die neue Dateneingabe zur Verfügung. Die <link http: www.lwl.org landschaftsverband _blank landschaftsverbände>Landschaftsverbände schreiben alle Teilnehmer am Umlageverfahren dann noch einmal gesondert an.

Der Landschaftsverband <link http: www.lwl.org lwl portal _blank>Westfalen-Lippe und der Landschaftsverband Rheinland rufen im Auftrag des <link http: www.mgepa.nrw.de pflege pflegeberufe ausbildung ausbildungsumlage _blank mgepa>Landesgesundheitsministeriums jährlich die zur Berechnung der <link>Altenpflegeumlage benötigten Daten von allen ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen im Land ab.

Zu den nötigen Angaben gehören für die Pflegedienste das Punktevolumen des Vorjahres im SGB XI, die Zahl der Altenpflegeschüler im Betrieb sowie die Anzahl der dreijährig examinierten Pflegekräfte, die über den Anteil des SGB XI-Umsatzes vom Gesamtumsatz abgegrenzt werden. Stichtag für die Personal-Bemessung ist jeweils der 1. Januar 2016.

Eingegeben werden müssen die Daten bis zum 31. Mai. Wird dies versäumt, sind die Landschaftsverbände dazu berechtigt, die Angaben zu schätzen.