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Aktuelles | 21.10.2016

Altenpflegeumlage: Punktwertzuschlag für 2017 liegt bei 0,00501 Euro

Der Aufschlag für ambulante Pflegedienste zur Finanzierung der Altenpflegeumlage für das Jahr 2017 steigt auf 0,00501 Euro pro Punkt. Das verkündete das zuständige Landesministerium (MGEPA) am Donnerstag. Pflegedienste erhalten ab der kommenden Woche ihre Bescheide zur Umlage.

Noch im September hatte es so ausgesehen, als ob durch die Auflösung von Rücklagen der Umlagebetrag für 2017 konstant gehalten werden könnte (siehe <link>AmPuls-Ausgabe 09/2016). Abschließende Auswertungen der Angaben von Einrichtungen und Diensten durch die mit der Durchführung des Umlageverfahrens betrauten <link http: www.lwl.org landschaftsverband _blank>Landschaftsverbände haben jedoch zwischenzeitlich ergeben, dass der Fachkräfteanteil im stationären Bereich gesunken und im ambulanten Bereich gestiegen ist.

Das führt im Wesentlichen dazu, dass die Höhe der <link http: www.mgepa.nrw.de ministerium presse pressemitteilungsarchiv pm2012 pm20120509b index.php _blank>Umlage, die ambulante Pflegedienste auf ihre Preise aufschlagen können, um 2,7 Prozent im Vergleich zu <link https: www.lfk-online.de leistungen aktuell_informieren news_ticker detailansicht altenpflegeumlage-hoehe-des-punktwertzuschlags-beschlossen.html>2016 (0,00488 Euro pro Punkt) steigt, während die Preise für die stationäre Versorgung ganz leicht sinken. Das bedeutet für Tagespflegeeinrichtungen einen Wert von 1,79 Euro pro Berechnungstag (2016 1,83 Euro pro Berechnungstag).

2017 verspricht höhere Umsätze für Pflegedienste

„Der LfK hat sich als einziger Verband in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren und insbesondere in diesem Sommer mit Nachdruck für eine <link file:10078>Entlastung des ambulanten Sektors eingesetzt. Insofern sind wir mit diesem Ergebnis bei Weitem nicht zufrieden“, so LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß. „Glücklicherweise rechnen wir aufgrund der <link file:9674>Überleitung der heute Pflegebedürftigen in die neuen Pflegegrade ab Januar 2017 mit mehr Leistungen und entsprechend höheren Umsätzen. Deshalb können wir davon ausgehen, im kommenden Jahr mehr Geld durch den Refinanzierungsaufschlag einzunehmen als wir an die Landschaftsverbände abführen müssen.“

Wenn sich allerdings die Kostenentwicklung und die Verschiebung der sektoralen Verteilung zuungunsten der ambulanten Dienste weiter fortsetze, sei 2018 mit einer noch höheren Steigerung des Refinanzierungszuschlags zu rechnen. Um dies stemmen zu können, müssten von den in 2017 generierten Überschüssen Rücklagen für 2018 gebildet werden. „Hierzu werden wir in den nächsten Tagen Hochrechnungen als Orientierungshilfen für unsere Mitglieder anstellen“, kündigt der LfK-Geschäftsführer an.

Beschluss noch offen

Formal muss der Grundsatzausschuss für die ambulante Pflege in Nordrhein-Westfalen die Refinanzierung über den Punktwert noch beschließen. Darüber wird in der nächsten Sitzung am 9. November entschieden. Der neue Punktwertaufschlag gilt dann vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres.

Sobald der Punktwertzuschlag steht, wird der LfK seine Mitglieder unverzüglich unterrichten und die entsprechenden Arbeitshilfen für Pflegedienste im <link>Downloadbereich aktualisieren.

Für LfK-Mitglieder, die die Kosten der Altenpflegeumlage mithilfe des Punktwertzuschlags refinanzieren, gilt der neue Wert automatisch – eine Änderung des Vergütungsvertrags mit den Pflegekassen ist hierzu nicht nötig. Allerdings sollte jeder Pflegedienst seine Kunden bis spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise über die Änderungen informieren. Pflegedienste, die ihre SGB XI-Vergütungsverträge zum 1. Januar 2017 neu verhandeln, berücksichtigen beim Erstellen ihrer neuen <link>Preisliste außerdem ihren neuen Punktwert.